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Verwaltung & Verteidigung

Statistiken und Daten zu Verwaltung & Verteidigung

Verwaltung & Verteidigung Statistiken Diese Branche bietet eine Vielzahl von Statistiken, Umfragen und Studien zum Thema Verwaltung & Verteidigung und ist in die Bereiche „Öffentliche Verwaltung“, „Verbände & Organisationen“ und „Verteidigung“ unterteilt.


Öffentliche Verwaltung ist der Sammelbegriff für alle Verwaltungen, die Aufgaben des Staates übernehmen und ausführen. Dies geschieht auf allen Ebenen des Staates, angefangen von den Ministerien, den Bundes- und Landesverwaltungen bis hin zu den Kommunalverwaltungen, den Gemeinderäten und Stadtverwaltungen. Damit ist die Öffentliche Verwaltung Teil der Exekutive eines Staates.
Die Handlungsträger der Öffentlichen Verwaltung sind die Behörden, die von der jeweils höheren Behörde kontrolliert werden.
Zu den Aufgaben der Öffentlichen Verwaltung gehört z.B. die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, bspw. durch die Polizei, die Bereitstellung einer funktionsfähigen Infrastruktur wie Straßen und öffentliche Verkehrsmittel sowie die Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäuser und Kindertagesstätten. Darüber hinaus muss die Öffentliche Verwaltung die Gewährung von staatlichen Leistungen sicherstellen (u.a. Leistungen der sozialen Mindestsicherung) und die Steuern erheben.
In ihrem Handeln ist die Öffentliche Verwaltung immer Gesetzen unterworfen und darf nur innerhalb ihrer jeweiligen Verwaltungskompetenz handeln.

Der Begriff „Verteidigung“ bezieht sich hier auf das Militärwesen. Verteidigung umfasst sämtliche Maßnahmen und Anstrengungen, die zur Abwehr von gewaltsamen Angriffen auf die Bundesrepublik Deutschland nötig sind. In Deutschland übernimmt die Bundeswehr die Aufgabe der militärischen Verteidigung. Diese ist dem Bundesministerium der Verteidigung unterstellt, welches innerhalb der Bundesregierung das Fachressort für militärische Verteidigung darstellt. An der Spitze dieses Ministeriums steht immer der/die jeweilige Bundesminister/in der Verteidigung, der/die in Friedenszeiten Inhaber/in der Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte ist. Im Verteidigungsfall würde die Befehls- und Kommandogewalt an den/die Bundeskanzlerin übergehen.

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