Steuereinnahmen aus der Körperschaftsteuer bis Q2 2023
Die Körperschaftsteuer ist laut Bundesministerium der Finanzen eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen (insbesondere Kapitalgesellschaften), andere Personenvereinigungen (z. B. Vereine), soweit diese nicht Mitunternehmerschaften im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind, und Vermögensmassen (z.B. eine Stiftung).