Zahl der Todesurteile durch den Volksgerichtshof (VGH) bis 1945
Der Volksgerichtshof diente zum größten Teil der Verfolgung und Rache gegenüber jeglicher Form des Widerstands gegen das NS-Regime. Zudem urteilte der Gerichtshof in erster und letzter Instanz und Rechtsmittel, also die Nachprüfung der Urteile durch ein übergeordnetes Gericht, waren nicht erlaubt. Viele der Richter wurden von Adolf Hitler selbst ernannt. Von den jeweils fünf Richtern pro Senat mussten gerade einmal zwei Berufsrichter sein, während die weiteren drei meist regimetreue Laien aus der Wehrmacht, NSDAP, oder Polizei waren.