Kapitalanlagen der PKV in Deutschland bis 2022
Allgemein haben Versicherer das zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen angesammelte Vermögen nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes sicher, rentabel und liquide anzulegen. Sie sind dabei zu einer angemessenen Mischung und Streuung der Anlagen verpflichtet. Die Anlage ist möglich in u. a. Darlehen (Schuldscheine, Hypotheken), Wertpapieren (Aktien, festverzinsliche Papiere, Investmentanteile), aber auch in Grundbesitz.
Ende des Jahres 2022 belief sich der Bestand an Kapitalanlagen der PKV in Deutschland auf eine Summe von rund 346,32 Milliarden Euro.