EU-Pauschalreiserichtlinie: Finanzielle Einbußen für Reisebüros in Deutschland 2016
Die EU-Pauschalreiserichtlinie sieht zusätzlich zu Einzelleistungen und Pauschalreisen die dritte Kategorie der verbundenen Reiseleistungen vor. Unter anderem sieht das neue Gesetz vor, dass getrennte Bezahlvorgänge bei verbundenen Reiseleistungen vorzunehmen sind und Reisebüros gegebenenfalls die Rolle der Veranstalter samt der damit verbundenen Haftungsverpflichtungen einnehmen müssen.