Inanspruchnahme der Spitzenrefinanzierungsfazilität bei der Bundesbank bis 2018
Die Spitzenrefinanzierungsfazilität stellt ein geldpolitisches Instrument der Europäischen Zentralbank (EZB) dar, welches den Geschäftsbanken die Möglichkeit bietet, sich gegen notenbankfähige Sicherheiten und zu einem vorgegebenen Zinssatz Liquidität für einen Geschäftstag (Übernachtkredit) von der Zentralbank zu beschaffen. Diese ständige Fazilität ist zur Deckung eines vorübergehenden, sehr kurzfristigen Liquiditätsbedarfs bestimmt und bildet im Allgemeinen die Obergrenze für den Tagesgeldsatz am Geldmarkt. Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität ist somit einer der Leitzinsen des Eurosystems und entspricht ungefähr dem ehemaligen Lombardsatz der Bundesbank.
Die Initiative zu Spitzenrefinanzierungsgeschäften geht von den Geschäftsbanken aus. Sind diese für Transaktionen mit der EZB zugelassen, so können sie sich bei ihrer zuständigen nationalen Zentralbank kurzfristig benötigte liquide Mittel beschaffen. Im März des Jahres 2018 belief sich die Inanspruchnahme der Spitzenrefinanzierungsfazilität bei der Deutschen Bundesbank auf eine Summe von rund 128 Millionen Euro.